Hausordnung Containergebäude

Die Hausordnung soll unseren Umgang regeln, das Lernen und Lehren leichter machen und das Leben und Arbeiten in der Schule verbessern helfen. Sie ergänzt die Schulvereinbarung und ist in ihrem Geiste umzusetzen.

1. Verantwortung für Klassenzimmer, Schulgelände und Umwelt und sich selbst

  • Mittelpunkt unseres schulischen Arbeitens sind Klassenzimmer und Fachräume. Wir gestalten und pflegen sie so, dass wir uns gerne in ihnen aufhalten und eine gute Unterrichtsatmosphäre entsteht. Die Klassengemeinschaft und insbesondere die von ihr bestellten Ordnungsdienste übernehmen dafür die Verantwortung.
  • Bei Unterrichtsende werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen, die Beleuchtung ausgeschaltet sowie Tafel und Boden sauber hinterlassen. Der Müll wird sortiert und regelmäßig in die entsprechenden Behälter entsorgt.
  • Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulbereich, einschließlich der Außenanlagen. Auch die Sanitäreinrichtungen verlassen wir so, wie wir sie vorzufinden wünschen. Die klassenübergreifend zu erledigenden Aufgaben (z. B. der Pausendienst) werden gewissenhaft erfüllt.
  • Wir gehen mit Schuleigentum (Schulgebäude, Möbeln, Geräten, Büchern, etc.) sorgfältig um. Wir stehen dazu, wenn wir etwas beschädigt haben. Beschädigungen oder Gefahrenpunkte werden umgehend einer Lehrkraft oder im Sekretariat gemeldet, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Jede Reparaturmaßnahme verursacht Kosten und geht somit zu Lasten von Neuanschaffungen.
  • Die Schule ist ein Lern- und Arbeitsort. Dies wird auch durch ästhetisch angemessene Kleidung ausgedrückt.
  • Wir achten darauf, uns im Umfeld der Schule angemessen zu bewegen, d. h. wir verursachen keinen Schmutz und Lärm in den umgebenden Gebäuden, insbesondere dem Einkaufszentrum, und konsumieren im Sichtbereich der Schule weder Alkohol, Zigaretten noch andere Rauschmittel.

2. Allgemeine Regeln und Richtlinien

  • Während der Unterrichtszeit, einschließlich Pausen und Vertretungs- bzw. EVA-Stunden, dürfen Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 10 den Pausenbereich nicht verlassen. Dies gilt nicht für die im Stundenplan festgelegte Mittagspause. Der Unterricht darf durch das Verhalten während Vertretungs- und EVA-Stunden nicht gestört werden.
  • Befindet sich keine Lehrkraft im Klassenzimmer, bleiben die Schülerinnen und Schüler im Raum und verhalten sich ruhig, bis eine Lehrkraft eintrifft oder eine Beaufsichtigungs­regelung getroffen ist. Die Zimmertür bleibt offen. Die Klassensprecher melden die Abwesen­heit der Lehrkraft 10 Minuten nach stundenplanmäßigem Unterrichtsbeginn im Sekretariat. Darüber hinaus dürfen Schülerinnen und Schüler nicht unbeaufsichtigt im Klassenzimmer bleiben.
  • Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in der Pause den jeweiligen Unterrichtsraum, der von der Lehrkraft verschlossen wird, und die oberen Stockwerke. Der Aufenthalt im Oberstufenbereich B 1.OG und in A103 ist grundsätzlich nur den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 11-13 erlaubt. Bedingt durch anderweitige Nutzung, z. B. Nachmittagsbetreuung, kann der Zugang eingeschränkt werden.
  • Im Unterricht wird nicht gegessen und nur nach Absprache getrunken. Pausenverkauf findet nur in Pausen und in Freistunden statt.
  • Die ins Freie führenden Notfalltüren dürfen nur im Alarmfall benutzt werden.
  • Unterrichtsstörende oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule gebracht werden. Die Schule ist verpflichtet, solche Gegenstände sicherzustellen. Glasflaschen sind auf dem Schulgelände nicht zulässig.
  • Auf dem Schulgelände ist das Rauchen nicht gestattet.
  • Fahrräder werden ausschließlich am dafür vorgesehenen Abstellplatz abgestellt. Der Durchgang zum Lehrerparkplatz muss freigehalten werden (Markierung beachten!). Das Parken auf dem Lehrerparkplatz ist Schülern grundsätzlich nicht gestattet.

3. Elektronische Geräte

(siehe Nutzungsvereinbarung für digitale Endgeräte)

4. Mensa (A011) /Aula im Erdgeschoss

  • Während der Essenszeiten haben im gesamten Mensabereich diejenigen Schülerinnen und Schüler Vorrang, die sich schuleigen verpflegen.
  • Das ausgegebene Essen wird in der Mensa verzehrt. Das Geschirr und Mobiliar darf nur für schuleigenes Essen verwendet werden.
  • Die Anweisungen der Mitarbeiter in der Mensa sind zu befolgen.
  • Lieferungen von Fremdanbietern aufs Schulgelände, z. B. Pizzaservice, sind nur außerhalb der Geschäftszeiten von Mensa und Kiosk und nur in Ausnahmefällen zulässig.

5. Verhalten bei Alarm

  • Bei Alarm ertönt über die Lautsprecher ein Sirenenton. Der Unterricht wird sofort abgebrochen. Die Schüler schließen die Fenster, verlassen unverzüglich die Räume und versammeln sich am vorgesehenen Treffpunkt. In jedem Klassenzimmer hängt ein Plan über den einzuschlagenden Fluchtweg und den Sammelplatz. Der Lehrer muss über die Anwesenheit der Schüler auf dem Sammelplatz Auskunft geben können.

Die Hausordnung für das Containergebäude wurde in der vorliegenden Form am 01.08.2023 in Kraft gesetzt.

gez. Die Schulleitung