Zum Inhalt springen
© iStock.com/nicoletaionescu

Befreiung vom Unterricht und der OGTS-Ganztagsschule

Sehr geehrte Eltern,

bitte beachten Sie folgende Regelungen zum Entschuldigungswesen:

  • Im Krankheitsfall entschuldigen Sie Ihr Kind spätestens bis 8.00 Uhr über das Eltern-Portal. In unserer Verwaltung wird Ihre Krankmeldung registriert, die Schule benötigt keine weitere schriftliche Entschuldigung.
  • Bei einer Erkrankung während des Unterrichts rufen Ihre Kinder im Beisein unserer Verwaltungskräfte vom Sekretariat aus bei Ihnen an. Darf Ihr Kind nach Hause gehen, wird dies in unserer Verwaltung registriert und Ihr Kind gilt für den aktuellen Tag als entschuldigt. Auch hier benötigen wir keine weitere schriftliche Entschuldigung.
  • Bei Erkrankung während der Mittagspause außerhalb des Schulgeländes ist eine sofortige telefonische Mitteilung erforderlich. Eine Krankmeldung über das Elternportal ist in diesem Fall nicht zulässig.

Befreiungsanträge:

  • Befreiungsanträge zur Beurlaubung vom Unterricht und/oder der OGTS-Ganztagsschule stellen Sie bitte mindestens drei Schultage im Voraus ebenfalls über das Eltern-Portal. Die Genehmigung wird in unserer Verwaltung registriert, die Schule benötigt keine weitere schriftliche Entschuldigung.

Vorlage von Attesten: 

  • Ein Attest ist vorzulegen, wenn ihr Kind aus Krankheitsgründen mehr als 10 Unterrichtstage am Stück versäumt hat.
  • Eventuell nötige Atteste geben Sie bitte im Sekretariat ab oder Sie reichen diese per E-Mail an kontakt@gymolching.de ein.
  • Ab Jahrgangsstufe 8 muss ferner bei Absenz an Tagen mit angesagten Leistungsnachweisen (Ausnahme: angesagte kleine schriftliche Leistungsnachweise wie z. B. Tests und Referate) eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Dazu zählen auch von niedergelassenen Psychotherapeuten und Heilpraktikern ausgestellte Bescheinigungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schulleitung

Weitere Informationen: