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Neue Regeln zur Nutzung digitaler Schüler-Endgeräte

Seit September 2026 gibt es neue Regeln, wie und wann Schülerinnen und Schüler iPads, Smartphones und andere digitale Endgeräte während und außerhalb des Unterrichts nutzen dürfen. 

Hier informieren wir über die neue Nutzungsvereinbarung für digitale Schülerendgeräte.

Zentrale Neuerungen ab September 2026:

  • Ab Jahrgangsstufe 8 werden Smartphones und ähnliche digitale Endgeräte ausschließlich in der Mittagspause genutzt. Sonst befinden sie sich ich ausgeschaltet in der Schultasche und sind im Schullalltag nicht sichtbar.

  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7 gilt ein generelles Verbot der privaten Nutzung digitaler Endgeräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Dies wurde vom Bayerischen Landtag im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) in Art. 56 Abs. 5 neu festgelegt, um jüngere Schülerinnen und Schüler vor den negativen Auswirkungen einer verfrühten und exzessiven Smarthone- und Social-Media-Nutzung zu schützen. 

  • Selbstverständlich ist es unseren Schülerinnen und Schülern im Notfall auch weiterhin möglich, im Sekretariat dringende Anrufe z. B. bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten, mit ihrem Handy zu tätigen. Auch können Lehrkräfte und die OGTS-Lerncoaches Ausnahmen erlauben. 

Weitere Informationen: